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Baulohn im Garten- und Landschaftsbau

Der Garten- und Landschaftsbau ist eine facettenreiche Branche, die nicht nur die ästhetische Gestaltung von Grünflächen umfasst. Dieser Bereich beinhaltet eine Vielzahl handwerklicher Tätigkeiten. Ein zentraler Aspekt dieser Tätigkeiten ist der Baulohn, der die Entlohnung der Mitarbeiter im Garten- und Landschaftsbau regelt.

Die angemessene Vergütung spielt eine entscheidende Rolle, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Im Kontext vom Baulohn im Garten- und Landschaftsbau sind diverse rechtliche, steuerliche und tarifliche Aspekte zu berücksichtigen, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen sicherzustellen.

Baulohn leicht erklärt

Wenn ein Unternehmen im Baugewerbe einzuordnen ist und Arbeitnehmer für mehr als 850 Euro monatlich beschäftigt, muss die sogenannte „Baulohn“ Lohnabrechnung angewandt werden. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Lohnabrechnung. Das hat damit zu tun, dass nicht selten Bauarbeiter auf Stundenbasis bezahlt werden. Zudem kommt es häufig vor, dass die Arbeitszeiten variieren.

Durch die Witterungsbedingungen wird bei den Lohnkosten im Bereich des Baugewerbes stets berücksichtigt, dass die Beschäftigung über das ganze Jahr schlichtweg nicht möglich ist. Vor allem im Winter werden aufgrund von Schnee und Frost die Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau unmöglich gemacht. Durch den Baulohn sollen diese Ausfallzeiten kompensiert werden. Der einmalige Lohn wird also an die Arbeitsnehmer aus dem Baugewerbe gezahlt.

Doch das war noch längst nicht alles. Hinzu kommen Regeln bezüglich vom „Saison-Kurzarbeitergeld“ oder ein zusätzliches Wintergeld sowie auch ein Zuschuss zum Wintergeld selbst.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie alle wichtigen Aspekte berücksichtigen und auf der Suche nach professioneller Unterstützung sind, sind Sie bei uns genau richtig. Mit unserer Unterstützung ist die Abrechnung des Baulohns für Ihren Garten- und Landschaftsbau endlich kein Problem mehr.

Wichtig zu wissen: Diese Vorschriften gelten für sämtliche Unternehmen, welche als „SOKA-pflichtig“ eingestuft werden. Unterschieden wird dabei allerdings zwischen dem Bauhauptgewerbe und dem Baunebengewerbe.

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Der GALA-Baulohn: Eine Übersicht

Die Buchhaltung spielt in jedem Unternehmen eine enorm wichtige Rolle. Dabei geht es nicht nur um die typische Lohnabrechnung oder darum, jeden Beleg für das Finanzamt aufzuheben. Die Gehaltsabrechnung im Bereich GALA ist im Gegensatz zu anderen Unternehmensbereichen besonders.

Gut zu wissen: Auch beim Baulohn handelt es sich also grob gesagt um eine normale Lohnabrechnung. Festgehalten werden Stundenlöhne, SV-Beiträge, Lohnsteuer sowie Gehälter. Allerdings kommen spezielle Regelungen hinzu. Diese unterscheiden sich je nach Branche sowie nach den Bestimmungen für die Winterzeit.

Der GALA-Baulohn, speziell im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus (GALABau), bildet die Grundlage für die gerechte Entlohnung der Mitarbeitenden in dieser Branche. Die tariflichen Regelungen, die im Rahmen von Tarifverträgen festgelegt werden, spielen dabei eine zentrale Rolle. Diese Vereinbarungen definieren nicht nur die Höhe des Mindestlohns, sondern regeln auch weitere Aspekte wie Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Zuschläge.

Der Baulohn im GALA-Bau ist somit ein Instrument, um die Rechte der Arbeitnehmenden zu schützen und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Der Mindestlohn, der im Rahmen dieser Tarifverträge festgelegt ist, dient dabei als Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass selbst einfache Tätigkeiten angemessen vergütet werden.

EW GALA

"EW GALA" steht für die Sozialkasse für das Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauhandwerk. Diese Sozialkasse spielt eine bedeutende Rolle im GALA-Bau und ist Teil der Bauwirtschaft-SOKAs (Sozialkassen des Baugewerbes).

Die Hauptaufgabe der Sozialkasse im GALA-Bau besteht darin, die sozialen Belange der Beschäftigten in dieser Branche zu regeln. Dies umfasst unter anderem die Finanzierung von Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Unterstützung bei der Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Des Weiteren kümmert sich die EW GALA um die Absicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Der Bereich der Arbeitslosigkeit fällt ebenso in dessen

Aufgabengebiet. Durch die Beiträge, die von den Arbeitgebern in die Sozialkasse eingezahlt werden, wird ein solidarisches System geschaffen. Dadurch soll die soziale Absicherung der Beschäftigten im GALA-Bau gewährleistet werden. Die Bauwirtschaft-SOKAs nehmen damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherung des sozialen Netzes für die Arbeitnehmenden in der Bauwirtschaft ein.

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Besonderheiten

Eine besondere Regelung im Bereich des GALA-Baus betrifft die Ausbildungs-Umlage. Diese Umlage dient dazu, die Finanzierung von Ausbildungsplätzen in der Branche sicherzustellen. Arbeitgeber im Garten- und Landschaftsbau tragen durch die Ausbildungs-Umlage dazu bei, die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften zu fördern und somit die Zukunftsfähigkeit der Branche zu sichern. Durch diese solidarische Finanzierung wird gewährleistet, dass auch kleinere Betriebe die Möglichkeit haben, Ausbildungsplätze anzubieten.

Eine weitere Besonderheit ist die Winterbeschäftigungs-Umlage im GALA-Bau. Diese Umlage dient dazu, in saisonal bedingten, arbeitsarmen Wintermonaten die finanziellen Belastungen für die Arbeitgeber zu mildern. Da im Garten- und Landschaftsbau die Arbeitsintensität je nach Jahreszeit variiert, ermöglicht die Winterbeschäftigungs-Umlage eine gleichmäßigere Verteilung der Kosten über das Jahr. Dies trägt dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und die finanzielle Planbarkeit für die Unternehmen zu verbessern. Insgesamt spiegeln diese Besonderheiten die Anpassungsfähigkeit und die soziale Verantwortung der GALA-Bau-Branche wider.

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Baulohn im Garten- und Landschaftsbau oder möchten sich individuell und professionell beraten lassen? Zögern Sie nicht lange. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen stets zur Seite und übernehmen die Abrechnung des Baulohns für Ihr Unternehmen. Von der einfachen Buchhaltung über die Lohnsteuer bis hin zu allen Abrechnungen bezüglich des Baulohns sind wir der perfekte Ansprechpartner.

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